Beiträge aus der Kategorie „Trier & Luxemburg“
Über Trier und Luxemburg. Nicht alles, aber einiges.
Über Trier und Luxemburg. Nicht alles, aber einiges.
Vergangene Woche trafen sich Kreative und Medienmenschen aus der Region auf Schloss Niederweis zum zweiten Media-Day – auch ich war mit einem Vortrag über Apps dabei. Nun wird es Zeit, die Veranstaltung Revue passieren zu lassen und euch an den vielfältigen Vorträgen teilhaben zu lassen. Freut euch auf Apps für den Tourismus, Responsive Webdesign und [...]
Während sich der Mai strammen Schrittes auf seine Iden zubewegt, wird es höchste Zeit für meine allmonatlichen Konzertempfehlungen. Ihr mögt mir meine Verspätung verzeihen – glücklicherweise ballen sich Konzerte gerne an den Monatsenden, so dass euch einige spannende Musiktipps erwarten. Wie immer mit Spotify-Playlist.
Die SPD-Fraktion im Trierer Stadttag lud gestern Abend zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Facebook in der Stadtplanung“ in die ehrwürdigen Barockhallen des Kurfürstlichen Palais. Klar, dass ich da sein musste. Zu hören gab es viele spannende Aspekte des Themas – doch bei liquid democracy verschenkte man eine Chance.
Nachdem der März bereits einige musikalische Leckerbissen in die Moselregion brachte, geht es im April munter weiter zu. Euer Jornalist hört in die Bands rein, die ihr live erleben könnt.
Ein Drittel des März ist nun bereits vorbei, doch noch immer warten einige musikalische Leckerbissen auf die Treverer. Wer von weiter weg kommt, darf das hier getrost überspringen – der Fokus liegt auf Konzerte in meiner Heimatregion. Wer trotzdem weiterliest, auf den warten dennoch einige Entdeckungen.
Am vergangenen Samstag (29. Oktober 2011) luden unser Verein medianetz Trier e.V. und die Medienwissenschaft der Universität Trier zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Öffentlichkeitsarbeit im Zeitalter des Social Web“. Was bedeutet das Social Web für die Öffentlichkeitsarbeit?

Grasscut 2010 bei ihrem Auftritt in der Union Chapel (Foto von Rosie Reed): Cinematographie ohne Bilder?
Kommenden Samstag (29. Januar) gibt es in der Kulturfabrik in Luxemburg ein ungewöhnliches Event: Bei der „Soirée Ninjatune“ treten mit Grasscut und Andreya Triana zwei junge Acts von dem bekannten Label auf. Ich habe mir mal angehört, was euch erwartet.

Kerzenmeer beim Fête de Lumière in Lyon, 2007 – aber auch heute noch als Weihnachtsgruß nutzbar.
Magisterarbeitsbedingt war es in den letzten Monaten etwas ruhig in meinem Blog. Nachdem das Teil nun jedoch geruhsam auf den Schreibtischen meiner Prüfer weilt, habe ich endlich wieder Zeit, mich anderen Dingen zu widmen. Guter Startpunkt dafür: Seit Freitagabend finden in Trier die ersten Fototage statt, organisiert vom Kulturverein Bild und Kunst, konzipiert von Christoph Tannert. Bis zum 12. Dezember werden an vier Ausstellungsorten (Stadtmuseum Simeonstift, Bischöfliches Dom- und Diözesanmuseum, Viehmarktthermen und Frankenturm) Werke verschiedener Künstler präsentiert, als Ausstellungskatalog dient eine Sonderausgabe der geschätzten Zeitschrift dienacht. Heute war ich auf Tour und habe mir alle Ausstellungen angeschaut. Es ist eine vielseitige Ausstellung geworden, die unter dem Motto „LEBEN elementar“ ein großes Spektrum der Fotografie abdeckt – dabei jedoch in meinen Augen an der Zersplitterung in vier Orte leidet.

Quo vadis, Bundesadler?
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

In welche Richtung soll es gehen?
Dies ist ein politischer Beitrag, wie ihr ihn normalerweise nicht so oft bei mir lesen könnt. Ich gratuliere hiermit der Demokratie in Deutschland zu ihrem 60. Geburtstag, äußere jedoch zugleich meine tiefen Bedenken, was den Zustand ihrer Gesundheit betrifft. Der Verein MissbrauchsOpfer gegen InternetSperren hat daher für heute zum Grundgesetz lesen aufgerufen. Den Hintergrund gibt’s in einem mehr als sehenswerten Beitrag vom NDR. Dauert auch nur 9 Minuten.
Medienwissenschaftler, Blogger, Journalist, Musikfan, Fotograf, Webworker. In ständig wechselnder Reihenfolge. Lebt in Digitalien.