. .

Digitale Gedanken

Leistungsschutzrecht für Presseverlage:
Linke Links

Datum: 05. März 2012 |  Meinungen: 9 Kommentare »
Thema: Feature, Medien, PolitikSchlagwörter: , , , , , ,

Die Koalition ist sich einig, dass unbedingt ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger her müsse, das kommerzielle Verlinker zur Kasse bittet. Das ist ein „schwarzer Tag für das Urheberrecht“, und Auswirkungen wird es auch hier geben.

Gute Links, böse Links – und viele Fragen

Bisher ist das Leistungsschutzrecht wenig mehr als eine Absichtserklärung, doch mit den Ergebnissen der Koalitionsrunde dürfte es langsam konkret werden und uns einige spannende Diskussionen bescheren. Im Grunde geht es jedoch hierum:

Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. (Koalitionsrundenergebnis-Papier, 4)

Eine Lex Google also, die Geld von erfolgreichen Netzdiensten in die Kassen der Presseverlage spülen soll, weil sie Links mit Beschreibungstexten setzen. Offen bleibt vorerst, wie viel Geld das sein soll und wie die Verteilung organisiert werden soll – und wer überhaupt davon profitieren darf. Bin ich bald auch Presseverleger?

Screenshot aus dem HTML meiner Seite

Quellcode mit Links – bald ein teures Vergnügen?

Und wie werden die Suchmaschinen eigentlich reagieren? Eine gute Analyse mit drei möglichen Szenarien hat Patrick Breitenbach drüben für die Karlshochschule geschrieben. Schaue ich mir mein eigenes Nutzungsverhalten an, spielen Verlage darin kaum noch eine Rolle. Es ist nämlich nicht die Marke einer Publikation, die mich zum Lesen eines Artikels verleitet, sondern je nach Situation sein Autor (wenn ich seine Arbeit schätze), eine gute Empfehlung (von Menschen, deren Meinung ich schätze) oder – genau dies – eben ein Aggregator wie das hochgeschätzte Rivva. Ob sich ein solcher Aggregator Leistungsschutzgeld leisten könnte? Oder fliegen Presseverlage jetzt halt aus dem Index raus?

Man wird ja wohl noch sagen dürfen… oder nicht?

Noch schwerwiegender finde ich jedoch, wie hier der Austausch von Meinungen behindert wird, und das noch mit Unterstützung aus Teilen der Politik. Zwar beteuern Vertreter aus ebendieser, dass nicht-kommerzielle Links ohne Lizenz erlaubt sein sollen. Wie man jedoch kommerzielle von nicht-kommerziellen Angeboten abgrenzen soll, darüber schweigt man sich fein aus. Wie unterschiedlich solche Wertungen sein können, kann man beispielsweise aus der feinen Studie der Creative Commons zum Thema herauslesen.

Ungeklärt bleibt schließlich auch, ab wann eigentlich das Leistungsschutzrecht greifen soll – geschützt werden sollen nämlich explizit „die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon“ (PDF mit den Koalitionsrundenergebnissen, 4). Spannend wäre natürlich zu wissen, wie klein kleine Teile hiervon sind. Vollkommen ungeklärt bleibt auch, wie das mit dem Zitatrecht zusammengehen soll, das ja explizit die inhaltliche Auseinandersetzung mit Texten erlaubt. Michael Kretschmer, Netzpolitiker aus der Union, setzt dem Spektakel dann die Krone auf:

Zudem müssen sogenannte „Snippets” freigestellt bleiben. Diese Teile einer Webseite, die vom Presseverleger extra für Suchmaschinen und Aggregatoren bereitgestellt werden, können nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst werden. Andernfalls entstünde das Problem, dass nahezu jeder, der einen Presseartikel mit einem beschreibenden Text verlinken will, eine Lizenz bräuchte.

Wie bitte? Soll das also auch noch bedeuten, dass Verleger darüber entscheiden, mit welchem Text auf einen Artikel verlinkt werden darf?

Ihr erntet, was ihr sät

Computerspielfigur hält ein Buch in die Höhe

Dieser Link hält die Presseerzeugnisse noch hoch – hier kann ich es vorerst nicht mehr.

Ihr werdet es schon herausgelesen haben: das Leistungsschutzrecht hat eine gewaltige Unsicherheit in mir ausgelöst. Es wird daher hier vorerst keine Links auf deutsche Verlagsangebote mehr geben. Vielleicht wird ja irgendwann geklärt, wie sich die Verlage dieses Leistungsschutzrecht konkret vorstellen und inwiefern sie die Mehreinnahmen an ihre Autoren weitergeben – dann kann ich entscheiden, ob ich damit einverstanden bin und entsprechende Leseempfehlungen ausspreche.

Bis dahin sehe ich mich gerne in alternativen Angeboten um und arbeite selbst daran mit, solche Angebote aufzubauen. Wer gerne im Parallelnetz seine eigene Suppe kocht, dem soll man nicht beim Würzen helfen.

Bildnachweis: „Link“ von Cross-stitch ninja, CC BY NC ND

9 Reaktionen zu „Linke Links“

  • 1 vera am 5. März 2012 um 22:48 Uhr

    Ich hatte das mal eine Weile unter meinen Texten stehen, vielleicht sollte man es wieder auspacken (geht auf eine Idee von Markus Beckedahl zurück):

    Diese Zusammenstellung von Informationsquellen (Verlinkung) könnte bei Einführung eines Leistungsschutzrechts vielleicht nicht mehr legal sein.

  • 4 vera am 6. März 2012 um 20:53 Uhr

    Ergänzung aus meiner Google-Timeline: “oder kostenpflichtig”

  • 5 Björn Rohles am 7. März 2012 um 20:16 Uhr

    Hm, eine interessante Idee, die Leser direkt auf die teuren Links hinzuweisen. Vielleicht sollte ich jetzt schon anfangen, so à la „Link im vorauseilenden Gehorsam entfernt“?

Wer noch über diesen Beitrag geschrieben hat

  1. Die Verleger bekommen das ersehnte Leistungsschutzrecht « … Kaffee bei mir?
  2. Leistungsschutzrecht für Presseverlage: Linke Links | Netzpiloten.de - das Beste aus Blogs, Videos, Musik und Web 2.0
  3. Linktipps rund um Farbe, Webdesign, Fotografie, Journalismus | jorni.de
  4. Eyetracking: Wie Nutzer Suchergebnisse auswählen | jorni.de
  5. Leistungsschutzrecht gefährdet Meinungsfreiheit › jorni.de
  6. Wider die Innovation › jorni.de

Einen Kommentar schreiben

Ähnliche Beiträge

               

RSS-Feed

RSS-IconFeed von jorni.de
Was heißt das?

IGEL

Links

Stichwörter

Blog blogpiloten Creative Commons Croix Rousse Crowdsourcing Culture Jamming Design dokumentarische Fotografie Exhaus Fernsehen Film Flickr Flickr Commons Fotografie Fotografiegeschichte Frankreich Google Happy Shooting Kinofilm Konzert Kunst Leistungsschutzrecht Leseempfehlungen Links Linktipps LSR Lyon Medienkunst Mp3 Podcast Politik Portrait Review Rezension SEO Social Media Software Soundtrack Studie Suchmaschinenoptimierung Twitter visuelle Analyse Web 2.0 Webdesign Wettbewerb

Suche

Danke

Bitte schön

Creative Commons Lizenzvertrag
Die Inhalte von Björn Rohles auf jorni.de stehen, wenn nicht anders angegeben, unter einer Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz. Grundsätzlich von der Lizenz ausgenommen sind die Veröffentlichungen unter „Portfolio und Projekte“.

Kontakt aufnehmen

Ihr Name (Pflichtfeld)

Ihre Email Adresse (Pflichtfeld)

Betreff

Ihre Nachricht

Ein kleines Quizz vor dem Versenden der Nachricht
Was ist die Hauptstadt von Frankreich?